Stefan Mannheim ist Fachanwalt für Erbrecht. Sein Schwerpunkt sind internationale Erbfälle und Schenkungen. Er berät Sie gerne umfassend zu Testament, Erbvertrag und Schenkungsvertrag. Bei deutsch-irischen Sachverhalten ist es besonders wichtig, daß Formalien und materielle Regelungen aus beiden Ländern beachtet werden, damit das Vermögen in beiden Ländern mit ihren grundverschiedenen Rechtsordnungen reibungslos weitergegeben werden kann. Damit Sie optimal beraten werden, haben wir in unserer Anwaltskanzlei aktuelle Fachliteratur zum irischen Recht (Testamentsgestaltung) und Zugang zu juristischen Datenbanken in Irland.
Als Fachanwalt für Erbrecht beraten wir Sie selbstverständlich auch zur Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie zur irischen Capital Acquisitions Tax (CAT). Bei deutschen Finanzämtern vertreten wir Sie vom Ausfüllen der Steuererklärung über Einspruchsverfahren bis zur Klage beim Finanzgericht. Bei grenzüberschreiten-den Fällen droht Doppelbesteuerung, so daß sich guter Rat doppelt lohnt.
Wir unterstützen Sie gerne bei zivilrechtlichen Fragen, insbesondere bei Grundstücksgeschäften wie zum Beispiel beim Verkauf eines Cottage.
Wenn Sie einen säumigen Schuldner haben, übernehmen wir auch den Einzug Ihrer Forderungen in Irland. Falls es erforderlich ist, vor einem irischen Gericht aufzutreten, stehen Ihnen auch unsere etablierten Kontakt zu erfahrenen irischen Solicitors und Barristers zur Verfügung.
Viele wichtige Verträge und Erklärungen müssen beurkundet oder beglaubigt werden, damit sie formwirksam sind. Die "notarisation" zur Verwendung in Irland kann Rechtsanwalt Stefan Mannheim in Stuttgart für Sie vornehmen, auch bei der Übertragung von Immobilien in Irland. Unsere Kanzlei ist allerdings kein deutsches Notariat; für rein deutsche Notarleistungen wenden Sie sich bitte an einen ortsansässigen Notar.
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