Deutsch-Irische Rechtsberatung

Ihr Rechtsanwalt für  deutsch-irische Fälle

Stefan Mannheim
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
mit langjähriger Erfahrung in internationalen Fällen

Sie suchen Rechtsberatung für deutsch-irische Fragen?

Rechtsanwalt Stefan Mannheim ist in Deutschland zugelassen. Seine Zulassung umfaßt auch EU-Recht und die Möglichkeit, von Deutschland aus Beratung zum irischen Recht durchzuführen.  Beglaubigungen von Dokumenten ('notarisation'), die in Irland verwendet werden, gehört auch zu unseren Dienstleistungen.

Außerdem hat er jahrelange Erfahrung als Rechtsgutachter zum deutschen Recht für irische und amerikanische Gerichtsverfahren und erstellt Ihnen gerne einen "Affidavit of Foreign Law", wenn Sie beispielsweise für einen deutsch-irischen Erbfall einen Grant of Probate oder dergleichen beantragen und dabei das deutsche Erbrecht von einem spezialisierten deutschen Jurist darstellen müssen.

Wenn es erforderlich ist, können wir einen Anwalt mit Zulassung in Irland hinzuziehen und den Mandant umfassend unterstützen.  In Irland ist der Anwaltsberuf zweigeteilt:  Solicitor sprechen mit Mandanten, haben oft aber nur einen Bachelor of Law-Abschluß und somit eingeschränkte Rechtskenntnisse.  In schwierigen Fragen ziehen sie einen Barrister hinzu, der in seinen Spezialgebieten kompetent ist, jedoch nicht mit Mandanten Kontakt haben darf.  Ein deutscher Anwalt darf mit beiden Typen irischer Anwälte in Kontakt treten, was den Fal schneller voranbringen kann.

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Anwaltskanzlei Stefan Mannheim, Uhlandstr. 16, 70182 Stuttgart, Tel. (0711) 230 6800 info@deutschirischeranwalt.de

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